Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzung und Verwendung der LOOSDORFplus-GESCHENKKARTE
PRÄAMBEL:
- Der eingetragene Verein „LWA - Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“, ZVR 979620867, ist Anbieter und Vertragspartner der LOOSDORFplus-Karte und LOOSDORFplus-App. Das
LOOSDORFplus-System wird gemeinsam mit dem Herausgeber (IT-Center & Kubid GmbH, Ybbs/Donau, Österreich) betrieben. Die teilnehmenden Partnerunternehmen (und Akzeptanzstellen) sind auf der Website
www.loosdorfplus.at bzw. auf verlinkte Subseiten der Loosdorfer Wirtschaft Aktiv (https://www.lwaktiv.at) namentlich gelistet. Die Teilnahmebedingungen für LOOSDORFplus-Karte und LOOSDORFplus-App
samt Datenschutzerklärungen sind ebendort abrufbar und stellen einen integrierenden Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen dar.
ALLGEMEINES:
- LOOSDORFplus ist ein, von LWA betriebenes, unternehmens- und branchenübergreifendes Kundenbindungsprogramm mit Bonusfunktionen. Die Funktionen der
LOOSDORFplus - KARTE ermöglicht dem registrierten Nutzer, bei teilnehmenden Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen) Rabatte zu erhalten bzw. gesammelten Rabatte als Guthaben bei allen Partnerbetrieben
(Akzeptanzstellen) einzulösen. Die LOOSDORFplus - APP, die digitale Version der LOOSDORFplus - Karte, ermöglicht dem registrierten Nutzer (neben der Kartenfunktion) von zusätzlichen Vorteilen zu
profitieren (Sammelpass, Selbstbucher, udgl.). Nähere Informationen darüber sind unter www.loosdorfplus.at einsehbar.
LOOSDORFplus – GESCHENKKARTE (Gutscheinkarte)
- Im Funktionsumfang des unternehmens- und branchenübergreifenden Kundenbindungsprogrammes LOOSDORFplus sind auch wiederbeladbare Gutscheinkarten, als
Geschenkkarten bezeichnet, enthalten und erhältlich. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle käuflich erworbenen Guthaben auf einer
LOOSDORFplus-Geschenkkarte. Der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ behält sich geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen der AGB, insbesondere Erweiterungen der Teilnahmeberechtigungen
für Nutzer, redaktionelle Anpassungen und rein stilistische Änderungen vor. Darüberhinausgehende Änderungen erlangen Wirksamkeit, wenn nicht binnen 30 Tagen nach Bekanntmachung widersprochen
wird.
- LOOSDORFplus-Geschenkkarten können sowohl direkt beim Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ bestellt als auch bei dessen Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen)
vor Ort bezogen werden.
- Guthaben auf die LOOSDORFplus-Geschenkkarte können bei allen Partnerbetrieben erworben und durch den Partnerbetrieb mit dem erworbenen Guthaben beladen
werden.
- LOOSDORFplus - Partnerbetriebe sind berechtigt, LOOSDORFplus-Geschenkkarten für den Eigenbedarf zu erwerben. Die Verwendung als Geschenkkarte
(Bonifikation) für Mitarbeiter bzw. Unternehmenskunden ist ebenso wie die Beladung über den unternehmenseigenen LOOSDORFplus - Partneraccount zulässig.
- Unternehmen, die nicht am LOOSDORFplus-Kundenbindungssystem teilnehmen, sind ebenfalls berechtigt, LOOSDORFplus-Geschenkkarten für den Eigenbedarf zu
beziehen. Die Verwendung als Geschenkkarte (Bonifikation) für Mitarbeiter sowie als Kundengeschenk ist zulässig, eine darüber hinausgehende Verwendung ist untersagt. LOOSDORFplus-Geschenkkarten
können beim Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ direkt mit einem vordefinierten Guthaben bestellt werden. Der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ behält sich vor, je nach Aufwand hierfür eine
Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung gilt als vereinbart, bei Erstbestellungen erfolgt die Ausstellung / Auslieferung nur gegen
Vorauskasse.
- Der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ kann dem Käufer von Guthaben auf die LOOSDORFplus-Geschenkkarte anlassbezogen Informationen über den Status der
Einlösung bzw. der Höhe des Kartenguthabens anonymisiert nach Kartennummer zur Verfügung stellen.
EINLÖSEN / VERFALL von Guthaben auf LOOSDORFplus –
GESCHENKKARTE
- Guthaben auf der LOOSDORFplus-Geschenkkarte können ausschließlich bei Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen) eingelöst werden. Das Guthaben ist auch in
Teilbeträgen einlösbar. Es wird zustimmend anerkannt, dass eine Einlösung nur bei jenen Produkten, Dienstleistungen und Handelswaren möglich ist, welche für den Erwerb durch Gutscheine vom
Partnerbetrieb (Akzeptanzstelle) zugelassen sind. Den Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen) steht es frei, darüber zu entscheiden, welche Produkte, Produktmengen oder Dienstleistungen mit Guthaben auf
der LOOSDORFplus-Geschenkkarte erworben werden können.
- Sollte das Guthaben auf einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte für einen Einkauf nicht ausreichen, kann die Differenz sowohl mit Guthaben einer weiteren
LOOSDORFplus-Geschenkkarte als auch mit anderen, vom Partnerbetrieb (Akzeptanzstelle) akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden.
- Ein Übertrag von Guthaben einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte auf die LOOSDORFplus-Karte bzw. LOOSDORFplus-APP ist bei Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen)
möglich. Es wird zustimmend anerkannt, dass ein derartig umgebuchtes Guthaben fortan den Teilnahmebedingungen der LOOSDORFplus KARTE & APP unterliegen. Nach erfolgreicher Übertragung des
Guthabens gilt die LOOSDORFplus-Gutscheinkarte als eingelöst. (Gültigkeitsdauer von Guthaben auf einer LOOSDORFplus-Geschenkkarte).
- Guthaben und Restguthaben über 50% des ursprünglichen Nominalwerts auf der LOOSDORFplus-Geschenkkarte behalten längstens für den Zeitraum von 5 (fünf)
Jahren, gerechnet ab dem Datum der Kaufbelegausstellung, ihre Gültigkeit und gelten danach als verfallen. Hingegen verfallen Restguthaben unter 50% des ursprünglichen Nominalwerts bereits nach Ablauf
von 3 (drei) Jahren, gerechnet ab dem Datum der Kaufbelegausstellung. Der Übertrag von Guthaben und Restguthaben auf der LOOSDORFplus-Geschenkkarte auf die LOOSDORFplus-Karte bzw. LOOSDORFplus-APP
innerhalb der genannten Verfallsfristen wird daher empfohlen.
- Für die Einlösung von Guthaben auf der LOOSDORFplus-Geschenkkarte finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Datenschutzbestimmungen des
jeweiligen Partnerbetriebes (Akzeptanzstelle) Anwendung.
Sonderbestimmungen
- Eine Verwendung von Guthaben auf LOOSDORFplus-Geschenkkarten zum Erwerb von Guthaben auf weiteren LOOSDORFplus-Geschenkkarten ist nicht zulässig. Gleiches
gilt auch für bezahlte Geldwertgutscheine, welche außerhalb des Kundenbindungssystems LOOSDORFplus ausgestellt wurden, darunter fallen ebenso Firmengutscheine bzw. eigenen Geschenkgutscheinen der
Partnerbetriebe (Akzeptanzstellen).
- Guthaben auf LOOSDORFplus - Geschenkkarten können nicht in bar abgelöst werden
- Eine entgeltliche Weitergabe bzw. der Verkauf von LOOSDORFplus – Geschenkkarten ist den Partnerbetrieben (Akzeptanzstellen) vorbehalten. Eine entgeltliche
Weitergabe bzw. der Verkauf durch Konsumenten, auch unter dem Nominalwert, ist nicht zulässig und führt zum sofortigen Verfall des Guthabens.
- Der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ behält sich das Recht vor, den Betrieb der LOOSDORFplus-Karte und LOOSDORFplus-App unter Einhaltung einer Frist
von 12 (zwölf) Monaten zum Jahresende einzustellen und gegebenenfalls durch ein gleichwertiges Kundenbindungsprogramm zu ersetzen. Nach Einstellung des Betriebes gelten sämtliche Guthaben auf der
LOOSDORFplus-Geschenkkarte als verfallen.
Kontosperre, Kontoschließung
- Im Falle einer rechtswidrigen Handlung, der Verfälschung, der Täuschung sowie bei Verdacht auf andere, illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit Guthaben
auf LOOSDORFplus - Geschenkkarten oder der Guthabeneinlösungen ist der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ als Anbieter und Betreiber berechtigt, die entsprechenden Partner- und / oder Nutzerkonten
zu schließen. Es besteht kein Anspruch auf erneute Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Guthaben.
Haftung und Verlustrisiko
- Der Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl, Missbrauch sowie für fehlerhafte Buchungsvorgänge aufgrund
technischer Schwierigkeiten bei der Einlösung durch Partnerbetriebe (Akzeptanzstellen).
Herausgegeben vom Verein „Loosdorfer Wirtschaft Aktiv“ am 22.11.2022
Abänderungen sowie Aktualisierungen vorbehalten.